Treppenlifte – Wann zahlt die Krankenkasse/Pflegekasse?
1 Dezember, 2020
Um einen Zuschuss zur Deckung eines Großteils der Treppenlift Anschaffungskosten durch die Krankenkasse zu bekommen ist die Einstufung in den Pflegegrad 1 oder höher erforderlich. Seit 01. Januar 2017 gibt es Pflegegrade und keine Pflegestufen mehr.
Ist die Person noch in keinem Pflegegrad eingestuft, muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung gestellt werden.
Was kostet ein Treppenlift?
Die Kosten eines Treppenlifts für gerade Treppen liegen zwischen 3.500 Euro und 9.000 Euro, für Treppenlifte für kurvige Treppen zwischen 7.000 Euro und 14.000 Euro. Die Preise hängen von verschiedenen Faktoren ab: Ist Ihre Treppe gerade oder hat sie Kurven? Wie viele Kurven? Möchten Sie einen Stoff- oder Lederbezug und weitere Ausstattung? Benötigen Sie ein Modell mit ein oder zwei Schienen und wie lang sind die Schienen?
Kostenübernahme Pflegekasse
Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie z. B. Treppenlifte). Ziel solcher Maßnahmen ist es auch, eine Überforderung der Pflegepersonen zu verhindern.
Wie stelle ich einen Antrag auf Zuschuss für einen Treppenlift?
Der Antrag für einen Zuschuss für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wie z. B. einen Treppenlift erfolgt entweder formal oder formlos.
Der formale Antrag (empfohlen)
Den formalen Antrag stellen Sie direkt bei der Pflegekasse bzw. Krankenkasse über die betreffenden Formulare auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme. Informieren Sie sich am besten auf der Webseite Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse oder fragen Sie persönlich bei Ihrer Kasse nach den nötigen Dokumenten und Anlagen. Gerne sind wir hierbei behilflich, rufen Sie uns einfach an.
Die formlose Antragstellung
Der formlose Antrag muss zwingend auf die Voraussetzungen einer Kostenübernahme einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme formuliert werden. Aus dem Schreiben sollte deutlich werden, warum Sie den Lift benötigen, erläutern Sie deshalb kurz Ihr Krankheitsbild. Fügen Sie dem Antrag außerdem einen Kostenvoranschlag, sowie Fotos der Raumsituation bei, auf denen klar ersichtlich ist, warum die Durchführung der Maßnahme erheblich den Erhalt Ihrer selbstständigen Lebensführung unterstützt. So beschleunigen Sie nicht nur die Bearbeitungszeit und Prüfung des Antrages durch den medizinischen Dienst (MDK), sondern verbessern gleichzeitig Ihre Chancen auf eine Bezuschussung. Denn nach § 40 Abs. 4 SGB XI gilt:
“Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.”
Eine plausible Begründung zur Durchführung der Maßnahme wichtig für die Höhe des bewilligten Zuschusses (max. 4.000 € pro Maßnahme, max. 4 Antragsteller pro Maßnahme).
Bescheid durch die Krankenkasse – Kostenübernahme
Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, stehen die Erfolgsaussichten für einen positiven Bescheid sehr gut.
Mit einem positiven Bescheid können Sie den Einbau beauftragen.
Bitte bewahren Sie die Originalrechnung auf und reichen diese anschließend bei der Pflegekasse zur Kostenübernahme ein.